1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
Verein zur Unterstützung des „Institute of Indian Mother and Child“ e.V.
Bei den Obstgärten 2
23556 Lübeck
Gründungsjahr 2003
2. Vollständige Satzung und Zielsetzung unseres Vereins
Hier zum Download unsere aktuelle Vereinssatzung: IIMC e.V. Satzung_Version_2024
Zweck des Vereins ist die Entwicklungszusammenarbeit mit dem „Institute of Indian Mother and Child“ (IIMC) in Kalkutta in den Bereichen Medizin und Bildung, zur Förderung einer Hilfe zur Selbsthilfe in der ländlichen Region südlich von Kalkutta.
Die Ziele unseres deutschen Unterstützervereins sind eine verlässliche und langfristige Unterstützung der Arbeit des IIMC und das Fördern einer nachhaltigen positiven Entwicklung der Region hinsichtlich Zukunftsperspektiven und Solidarität, Frieden und Sicherheit.
Lesen Sie hier mehr über unser Leitbild.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit dient der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit (nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 15 AO) und ist nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid des Finanzamts Lübeck (Steuernummer 22/290/86249) vom 30.11.2023 (Veranlagungszeitraum 2020 bis 2022) nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Folgende Personen sind die im Vereinsregister Lübeck eingetragenen Vorstandsmitglieder, die satzungsgemäße Entscheidungen fällen können:
Jan-Christopher Brüning (Schatzmeister), Sylvia Reinhold (Vorsitz), Eva Westermann (Schriftführerin)
5. Tätigkeitsbericht
Unser Tätigkeitsbericht aus dem Jahr 2022 kann hier heruntergeladen werden:
IIMC Jahresbericht 2022.
6. Personal- und Mitgliederstruktur
Der Verein zur Unterstützung des IIMC e.V. besteht aus einem rein ehrenamtlich tätigen Vorstand, sowie aus 15 – 20 wechselnden Ehrenamtlichen, welche zumeist ehemalige Volunteers mit Projekterfahrung vor Ort sind und den Verein 1-2x/jährlich bei Veranstaltungen unterstützen. Die aktuell 214 Spendenmitglieder des Vereins sind zugleich die Pateneltern der Schüler des IIMC-Bildungprojektes. Ein reiner Mitgliederbeitrag wird vom IIMC e.V. nicht erhoben.
7. & 8. Angaben zur Mittelherkunft und Mittelverwendung
Es werden nahezu 100% der Einnahmen des Vereins an das Projekt in Kalkutta überwiesen. Eine staatliche Unterstützung erhalten wir nicht. Da alle aktiven Mitglieder des Vereins ehrenamtlich arbeiten fallen keine Personalkosten an. Kosten im Verein entstehen lediglich durch die Öffentlichkeitsarbeit, Portokosten sowie Kontoführungsgebühren/Überweisungskosten. Rücklagen des Vereins bestehen allein in den Salden des Vereinskontos, welche zur Unterstützung des Projektes in Kalkutta ins nächste Jahr übertragen werden. Sonstige Vermögen, bspw. in Form von Immobilien wie Vereinsgebäuden, besitzt der Verein nicht.
Siehe auch Jahresabrechnung mit Bilanz 2022 IIMC Deutschland e.V.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Der primäre Kooperationspartner ist das „Institute for Indian Mother and Child“ in Kalkutta, dem satzungsgemäß die vom Verein beworbenen und verwalteten Spenden zukommen. Eine gesellschaftsrechtliche Verbundenheit i.S. eines Kooperationsvertrages besteht nicht.
10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen
Im Jahr 2023 wurden 2 Großspenden getätigt, die sich auf über 10% unserer Gesamtjahreseinnahmen beliefen. Darin ist eine ungebundene Großspende einer anonymen Privatpersonen von 12.000€ enthalten, sowie eine gebundene Großspende von AMBOSS GmbH (Sitz Berlin) in Höhe von 35.584€.“
Ansprechpartnerin Transparenz:
Dr. med. S. Reinhold, Bei den Obstgärten 2, 23556 Lübeck,